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Rechtliche Betreuung – Was ist das???

Weiblicher und männlicher Schatten sitzen unter Paragraphen zur Illustrierung der rechtlichen Betreuung

 

Mehr als eine Million Menschen in Deutschland haben eine rechtliche Betreuung. Hier bekommen Sie eine kurze Erklärung, was rechtliche Betreuung für Sie oder Ihre Angehörigen bedeutet.

Eigentlich ist der Begriff „Betreuung“ missverständlich. Denn meine Kolleginnen und ich unterstützen ausschließlich bei rechtlichen Dingen. Das sind Sachen, die die Betroffenen aufgrund einer Krankheit oder Behinderung allein nicht oder nicht mehr erledigen können.

 

 


Das kann eine rechtliche Betreuerin für Sie tun:

  • Ihr Geld verwalten und Bankgeschäfte für Sie erledigen
  • Rechtsgeschäfte erledigen (z.B. Verträge abschließen oder kündigen)
  • Über medizinische Behandlungen entscheiden, wenn Sie das nicht können
  • Anträge bei Ämtern stellen (z.B. Sozialhilfe, Wohngeld, Rente)
  • Die Post für Sie annehmen und beantworten

Zwei Hände vor einem Vertrag


Das macht eine rechtliche Betreuerin nicht:

  • Einkaufen gehen
  • Im Haushalt helfen
  • Ihre Wäsche waschen
  • Ihnen Sachen besorgen, wenn Sie im Krankenhaus oder Pflegeheim sind
  • Sie zu Terminen bringen
  • Ihre Freizeit mit Ihnen gestalten

Durchgestrichene Haushaltsgeräte - keine rechtliche Betreuung


Für wen ist die rechtliche Betreuung?

Sie sind älter als 18 Jahre. Wichtige Dinge können Sie nicht selbst entscheiden oder regeln. Dann gibt es die Möglichkeit, eine rechtliche Betreuung zu bekommen.

Beispiele sind:

  • Lernschwierigkeiten
  • Eine Behinderung
  • Schwere Erkrankungen (auch psychische oder Suchterkrankungen)
  • Im Alter, wenn es Probleme mit dem Gedächtnis gibt

Wie bekomme ich eine rechtliche Betreuung?

  1. Sie selbst oder eine vertraute Person (das kann auch Ihre behandelnde Ärztin oder jemand im Pflegeheim/Krankenhaus sein) stellt fest, dass Sie eine rechtliche Betreuung brauchen.
  2. Die Betreuungsbehörde Ihrer Stadt wird informiert und spricht mit Ihnen persönlich.
  3. Eine Ärztin muss Sie untersuchen.
  4. Wenn Sie selbst keine Person wissen, die die Betreuung übernehmen kann, schaut die Betreuungsbehörde nach einer geeigneten rechtlichen Betreuerin. Nach Möglichkeit wird sich die auch persönlich bei Ihnen vorstellen. Schließlich müssen Sie gut zusammenarbeiten können. Das fällt viel leichter, wenn „die Chemie stimmt“.
  5. Dann wird ein Antrag auf rechtliche Betreuung beim zuständigen Amtsgericht gestellt.
  6. Das Amtsgericht erstellt einen Betreuungsbeschluss. Eine rechtliche Betreuung darf höchstens 7 Jahre dauern, wenn Sie damit einverstanden sind. Es kann auch sein, dass das Gericht gegen Ihren Willen eine Betreuerin bestellt hat. Dann muss es spätestens nach zwei Jahren prüfen, ob Sie noch eine rechtliche Betreuung brauchen. Oder es wird eine vorläufige Betreuung bestellt. Das sind dann meistens 6 Monate.

Eine rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung!

Eine rechtliche Betreuung soll Ihnen helfen, Ihr Leben selbstbestimmt zu führen. Am 01.01.2023 hat es eine Reform der rechtlichen Betreuung gegeben. Seitdem soll die Unterstützung vor der Vertretung stehen. Das heißt, die rechtliche Betreuerin sollte nicht über Ihren Kopf hinweg entscheiden, sondern nach Möglichkeit Ihre Wünsche mit Ihnen besprechen.

Ausnahmen sind z.B. eine fortgeschrittene Demenz oder wenn jemand im Koma liegt. Dann muss die rechtliche Betreuerin aber immer noch nach Ihrem so genannten „mutmaßlichen Willen“ handeln. Den kann sie herausfinden, indem sie z.B. mit Ihren Angehörigen, dem Pflegedienst oder dem Pflegepersonal im Seniorenheim spricht. Wenn die rechtliche Betreuung schon länger dauert, haben Sie vielleicht auch schon früher gesagt, was Ihnen wichtig ist – z.B. mit einer Patientenverfügung.


Sind noch Fragen offen?

Dann melden Sie sich gern entweder bei mir oder bei Ihrer Betreuungsstelle.

Die rechtliche Betreuerin Sabine Scholze mit Laptop